Verkehrszeichen 315-58 ''Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Mitte''
Das Verkehrszeichen 315-58 erlaubt das halbseitige Parken auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts. Dabei stehen die rechten Räder auf dem Gehweg, während die linken Räder auf der Fahrbahn verbleiben. Die beiden entgegengesetzten Pfeile kennzeichnen die Fortsetzung des Parkbereichs in beide Richtungen.
Das Richtzeichen gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Es besteht aus Aluminium und kann hinsichtlich Abmessung, Bauart, Reflexionsfolie, Lochplan und Schutzfolie an die Bedingungen des Aufstellortes angepasst werden.