Verkehrszeichen 315-57 ''Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Ende''
Mit dem Verkehrszeichen 315-57 endet eine ausgewiesene Strecke für das halbseitige Parken auf dem Gehweg. Die vorgeschriebene Parkposition befindet sich in Fahrtrichtung auf der rechten Seite: Zwei Räder stehen auf dem Gehweg, die übrigen auf der Fahrbahn. Der Pfeil kennzeichnet das Ende des erlaubten Parkbereichs.
Das Richtzeichen gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Gefertigt aus Aluminium, stehen zwei Schildgrößen, mehrere Bauformen und die Reflexionsklassen RA1 bis RA3 zur Auswahl. Lochung und Schutzfolie können ebenfalls bedarfsgerecht festgelegt werden.