Verkehrszeichen Nr. 315-57 Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Ende
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315-57
Erlaubt das Parken von Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen auf dem Gehweg. Das Verkehrszeichen gibt dabei an, in welcher Art das Fahrzeug geparkt werden darf. Ende des Parkbereiches ist durch den Pfeil markiert.