Verkehrszeichen 315-56 ''Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Anfang''
Das Verkehrszeichen 315-56 eröffnet einen Parkabschnitt, in dem Fahrzeuge halb auf dem rechten Gehweg abgestellt werden dürfen. Das Fahrzeugsymbol gibt die korrekte Parkposition vor, während der Pfeil den Anfang der Parkregelung anzeigt. Der verbleibende Teil des Fahrzeugs steht auf der Fahrbahn.
Diese Parkerlaubnis ist auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmassebis 2,8 Tonnen begrenzt. Das Aluminiumschild kann in zwei Größen, mehreren Bauarten und mit Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3 bestellt werden. Ergänzend sind unterschiedliche Lochpläne und Schutzfolien auswählbar.