Verkehrszeichen Nr. 315-55 Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts

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315-55

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  • Rechtsseitiges Gehwegparken

  • Zwei Räder auf dem Gehweg

  • Fahrzeuge bis 2,8 t

  • Verschiedene Ausführungen

Verkehrszeichen 315-55 ''Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts''

Das Verkehrszeichen 315-55 weist eine Parkfläche aus, auf der Fahrzeuge halbseitig auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen. In Fahrtrichtung befinden sich die rechten Räder auf dem Gehweg, während die linken Räder auf der Fahrbahn stehen. Die Darstellung schafft eine eindeutige Vorgabe für die zulässige Parkposition.

Verwendet werden darf die gekennzeichnete Parkmöglichkeit von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen. Das Richtzeichen aus Aluminium ist in unterschiedlichen Größen, Schildbauarten und Reflexionsklassen verfügbar. Auch Lochplan und Schutzfolie lassen sich passend auswählen.

 

Produktmerkmale

  • Parken halb auf dem Gehweg
  • Rechtsseitige Fahrzeugaufstellung
  • Zulässige Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen
  • Material Aluminium
  • Abmessungen 630 × 420 oder 900 × 600 mm
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Ausführung Flach 2/3 mm, Alkant oder Alform
  • Verkehrszeichenart Richtzeichen