Verkehrszeichen 315-53 ''Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links Mitte''
Das Verkehrszeichen 315-53 wird innerhalb einer bereits ausgewiesenen Parkstrecke eingesetzt. Es schreibt vor, dass Fahrzeuge halbseitig auf dem linken Gehweg abzustellen sind. Die beiden gegenläufigen Pfeile verdeutlichen, dass sich die geltende Parkregelung vor und hinter dem Standort des Schildes fortsetzt.
Die Nutzung ist Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen gestattet. Für eine standortgerechte Ausführung stehen zwei Abmessungen, die Reflexionsfolien RA1 bis RA3 sowie verschiedene Schildbauarten zur Verfügung. Lochplan und Schutzfolie können individuell ergänzt werden.