Verkehrszeichen 315-52 ''Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung links Ende''
Das Verkehrszeichen 315-52 schließt einen Bereich ab, in dem das halbseitige Parken auf dem linken Gehweg erlaubt ist. Bis zur gekennzeichneten Endposition stehen die linken Fahrzeugräder auf dem Gehweg und die rechten Räder auf der Fahrbahn. Der Richtungspfeil weist auf das Ende der Parkstrecke hin.
Die Parkerlaubnis gilt für Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen. Je nach Aufstellort kann das Aluminium-Verkehrszeichen in zwei Größen, verschiedenen Bauformen sowie mit RA1-, RA2- oder RA3-Folie konfiguriert werden.