Verkehrszeichen 314-30 ''Parken - Mitte (Aufstellung rechts)''
Das Verkehrszeichen 314-30 wird auf der rechten Straßenseiteinnerhalb einer längeren Parkstrecke aufgestellt. Die beiden entgegengesetzten Pfeile kennzeichnen das Schild als Wiederholungszeichen: Das Parken ist sowohl vor als auch hinter seinem Standort erlaubt.
Die Parkerlaubnis kann durch passende Zusatzzeichen beispielsweise zeitlich, auf bestimmte Fahrzeugarten oder auf berechtigte Nutzergruppen beschränkt werden. Das quadratische Aluminium-Richtzeichen ist in zwei Größen, mehreren Bauarten und mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 konfigurierbar.