Verkehrszeichen Nr. 314-20 Parken - Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Parkplatzzeichen mit Rechtspfeil
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Rechts aufgestellt: Ende
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Links aufgestellt: Anfang
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Zwei Größen verfügbar
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Folienauswahl RA1–RA3
Parkplatzzeichen mit Rechtspfeil
Rechts aufgestellt: Ende
Links aufgestellt: Anfang
Zwei Größen verfügbar
Folienauswahl RA1–RA3
Das Verkehrszeichen 314-20 grenzt einen erlaubten Parkabschnitt präzise ab und übernimmt abhängig von der Straßenseite die Funktion als Anfangs- oder Endzeichen.
Das weiße P weist auf eine zulässige Parkmöglichkeit hin. Der waagerechte Pfeil zeigt nach rechts; seine konkrete Aussage hängt von der Position des Schildes zur Fahrbahn ab. Bei einer Aufstellung auf der rechten Straßenseite weist der Pfeil von der Fahrbahn fort und kennzeichnet das Ende des erlaubten Parkens. Wird dasselbe Zeichen links aufgestellt, zeigt der Pfeil zur Fahrbahn und markiert den Anfang des Parkbereichs.
Diese doppelte Verwendbarkeit erleichtert die Auswahl bei kommunalen Parkraumplanungen. Entscheidend ist jedoch, dass Montageort und Ausrichtung mit der verkehrsbehördlichen Anordnung übereinstimmen. Ergänzende Zusatzzeichen können die Parkerlaubnis unter anderem nach Parkdauer, Fahrzeugart oder Bewirtschaftungsform einschränken.
Das quadratische Aluminiumschild ist in 420 × 420 mm und 600 × 600 mm erhältlich. Für den konstruktiven Aufbau stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant und Alform zur Verfügung.
Die Sichtfläche kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie ausgestattet werden. Auch Lochplan und Schutzfolie lassen sich passend zum Pfosten, zur Halterung und zum vorgesehenen Standort auswählen.