Verkehrszeichen Nr. 311 Ortstafel Rückseite
- Kennzeichnet das Ende einer Ortschaft
- Optional mit nächstem Ort und Kilometerangabe
- Retroreflektierend und für dauerhaften Außeneinsatz geeignet
Das Verkehrszeichen Nr. 311 „Ortstafel – Rückseite“ kennzeichnet das Ende einer geschlossenen Ortschaft gemäß StVO. Mit dem Passieren dieses Zeichens endet die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, sofern keine gesonderte Beschilderung eine andere Regelung vorgibt.
Die Ortstafel-Rückseite zeigt den durchgestrichenen Ortsnamen auf gelbem Grund mit schwarzer Umrandung. Optional kann oberhalb des durchgestrichenen Ortsnamens ein Hinweis auf den nächsten Ort mit Entfernungsangabe sowie Richtungsangabe (Pfeil) angebracht werden. Die Beschriftung erfolgt individuell nach Ihren Vorgaben.
Mögliche Konfiguration:
Zeile 1: Name des nächsten Ortes (optional)
Zeile 2: Kilometerangabe zum nächsten Ort (optional)
Zeile 3: Ortsname (durchgestrichen – Pflichtbestandteil)
Die Gestaltung und Schriftanordnung erfolgt normgerecht gemäß StVO-Vorgaben. Größe und Proportionen werden entsprechend der gewählten Schildabmessung technisch umgesetzt.
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