Verkehrszeichen Nr. 310 Ortstafel Vorderseite
- Kennzeichnet den Beginn einer Ortschaft
- Individuell beschriftbar (Ortsname, Stadt, Kreis)
- Reflektierend und für dauerhaften Außeneinsatz geeignet
Das Verkehrszeichen Nr. 310 „Ortstafel – Vorderseite“ kennzeichnet den Beginn einer geschlossenen Ortschaft gemäß StVO. Mit dem Standort der Tafel treten die innerörtlichen Verkehrsregelungen in Kraft, insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine andere Beschilderung erfolgt.
Die Ortstafel wird individuell nach Ihren Vorgaben beschriftet. Standardmäßig besteht die Vorderseite aus:
Beschriftung Zeile 1: Ortsname (Hauptbeschriftung, groß dargestellt)
Beschriftung Zeile 2: Stadt- oder Gemeindezugehörigkeit (optional)
Beschriftung Zeile 3: Kreisangabe (optional)
Zusätzlich können weitere Beschriftungszeilen ergänzt werden, sofern dies behördlich vorgesehen ist. Die Ausführung der Schrift erfolgt normgerecht nach den Vorgaben der StVO und den geltenden Regelwerken für Verkehrszeichen. Größe, Schriftproportion und Anordnung werden entsprechend der gewählten Schildabmessung technisch angepasst.
Die gelbe Grundfläche mit schwarzer Umrandung und schwarzer Schrift entspricht der offiziellen Gestaltung für Ortseingangsschilder.
Hinweis: Entdecken Sie auch unsere passenden Rohrständer für Schildtyp 310 und Rohrrahmen für Rechteckweiser, VZ-Nr. 310-311 für eine normgerechte Aufstellung.