Verkehrszeichen Nr. 310-40 Ortstafel Vorderseite - doppelseitig (Rückseite Z 311)
- Ortseingang (310) und Ortsausgang (311) kombiniert
- Vorder- und Rückseite individuell beschriftbar
- Retroreflektierend und für dauerhaften Außeneinsatz geeigne
Das Verkehrszeichen Nr. 310-40 „Ortstafel – doppelseitig“ kombiniert die Ortseingangstafel (Zeichen 310) auf der Vorderseite mit der Ortsausgangstafel (Zeichen 311) auf der Rückseite. Es kennzeichnet den Beginn und das Ende einer geschlossenen Ortschaft in einem Schildsystem und wird beidseitig eingesetzt.
Mit dem Passieren der Vorderseite beginnt die geschlossene Ortschaft gemäß StVO. Innerhalb des Ortes gilt grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine abweichende Beschilderung vorhanden ist.
Die Schriftgröße und Anordnung erfolgen normgerecht nach den Vorgaben der StVO.
Die Rückseite kennzeichnet das Ende der geschlossenen Ortschaft. Mit dem Ortsausgang endet die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
Optional kann oberhalb des durchgestrichenen Ortsnamens der nächste Ort mit Entfernungsangabe und Richtungsanzeige dargestellt werden.
Individuell konfigurierbare Rückseite:
Hinweis: Entdecken Sie auch unsere passenden Rohrständer für Schildtyp 310, 311 und Rohrrahmen für Rechteckweiser, VZ-Nr. 310-311 für eine normgerechte Aufstellung.