Das Verkehrszeichen 307 „Ende der Vorfahrtstraße“ markiert das Ende einer bevorrechtigten Strecke und informiert Verkehrsteilnehmer klar darüber, dass die bisher geltende Vorfahrtregelung aufgehoben ist. Ab diesem Punkt gelten wieder die allgemeinen Vorfahrtsregeln oder die Anordnungen anderer nachfolgender Verkehrszeichen.
Gefertigt aus robustem Aluminium und erhältlich in verschiedenen Bauarten (Flach 2 mm / 3 mm, Alkant oder Alform) ist dieses Richtzeichen optimal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich ausgelegt. Die verfügbaren Reflexfolien RA1, RA2 oder RA3 gewährleisten eine hervorragende Sichtbarkeit bei allen Licht- und Wetterbedingungen.
Je nach Anforderung kann das Schild in mehreren Größen (420×420 mm, 600×600 mm oder 840×840 mm) bestellt werden und lässt sich dank wählbarer Lochpläne problemlos an verschiedenste Pfosten und Trägersysteme montieren.
Dieses Verkehrszeichen entspricht selbstverständlich den Vorgaben der StVO und eignet sich ideal für Gemeinden, Straßenbaulastträger, Tiefbauunternehmen sowie alle Einsatzbereiche der Verkehrslenkung.