Verkehrszeichen Nr. 290.1 Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

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290.1

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 290.1 „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“

Das Verkehrszeichen 290.1 „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ kennzeichnet gemäß StVO den Beginn einer Haltverbotszone. Innerhalb dieser Zone ist das Parken verboten, während ein kurzzeitiges Halten – sofern keine weiteren Verkehrsregeln entgegenstehen – zulässig bleibt.

Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Bauarten sowie den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich. Optional stehen unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 290.1 nach StVO
  • Beginn einer Haltverbotszone
  • Material: Aluminium
  • Größe: 840 × 840 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit verschiedenen Lochbildern und Schutzfolien
  • Witterungsbeständig und langlebig