Verkehrszeichen 290.1 „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“
Das Verkehrszeichen 290.1 „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone“ kennzeichnet gemäß StVO den Beginn einer Haltverbotszone. Innerhalb dieser Zone ist das Parken verboten, während ein kurzzeitiges Halten – sofern keine weiteren Verkehrsregeln entgegenstehen – zulässig bleibt.
Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Bauarten sowie den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich. Optional stehen unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 290.1 nach StVO
Beginn einer Haltverbotszone
Material: Aluminium
Größe: 840 × 840 mm
Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
Optional mit verschiedenen Lochbildern und Schutzfolien