Verkehrszeichen 290.1-40 „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone – doppelseitig (Rückseite Z 290.2)“
Mit dem Verkehrszeichen 290.1-40 wird der Beginn einer Haltverbotszone eindeutig gekennzeichnet. Die doppelseitige Ausführung verfügt auf der Rückseite über das Verkehrszeichen 290.2 und ermöglicht dadurch die Kennzeichnung von Beginn und Ende einer Haltverbotszone mit nur einem Schild. Diese Ausführung eignet sich besonders für Bereiche, in denen beide Fahrtrichtungen berücksichtigt werden müssen.
Das Zonenschild wird aus Aluminium nach DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ausgelegt. Es ist in verschiedenen Bauarten erhältlich und kann je nach Projektanforderung mit unterschiedlichen Reflexionsklassen, Lochbildern und optionalen Schutzfolien ausgestattet werden.