Verkehrszeichen 290.1-40 „Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone – doppelseitig (Rückseite Z 290.2)“
Das Verkehrszeichen 290.1-40 kennzeichnet gemäß StVO den Beginn einer Haltverbotszone. Die doppelseitige Ausführung kombiniert auf der Rückseite das Verkehrszeichen 290.2 und ermöglicht die Kennzeichnung von Beginn und Ende der Haltverbotszone mit nur einem Schild.
Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Bauarten sowie den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich. Optional stehen unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.