Verkehrszeichen 286-30 ''Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts''
Das Verkehrszeichen Nr. 286-30 „Eingeschränktes Haltverbot – Mitte – Aufstellung rechts“ kennzeichnet den Verlauf eines Bereichs mit eingeschränktem Haltverbot auf der rechten Fahrbahnseite. Es wird innerhalb einer bestehenden Haltverbotsstrecke eingesetzt und verdeutlicht, dass das eingeschränkte Haltverbot zwischen Anfang und Ende weiterhin gilt.
Das Verkehrszeichen wird gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ausgelegt. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 286-30 gemäß StVO
Kennzeichnet den Verlauf eines eingeschränkten Haltverbots