Verkehrszeichen Nr. 286-30 Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts

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286-30

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  • Verkehrszeichen 286-30 nach StVO

  • Kennzeichnung eines eingeschränkten Haltverbots

  • Aufstellung rechts der Fahrbahn

  • Nach DIN EN 12899-1 gefertigt

  • Erhältlich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

Verkehrszeichen 286-30 ''Eingeschränktes Haltverbot - Mitte - Aufstellung rechts''

Das Verkehrszeichen Nr. 286-30 „Eingeschränktes Haltverbot – Mitte – Aufstellung rechts“ kennzeichnet den Verlauf eines Bereichs mit eingeschränktem Haltverbot auf der rechten Fahrbahnseite. Es wird innerhalb einer bestehenden Haltverbotsstrecke eingesetzt und verdeutlicht, dass das eingeschränkte Haltverbot zwischen Anfang und Ende weiterhin gilt.

Das Verkehrszeichen wird gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ausgelegt. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 286-30 gemäß StVO
  • Kennzeichnet den Verlauf eines eingeschränkten Haltverbots
  • Aufstellung auf der rechten Fahrbahnseite
  • Material: Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Wetterfest, UV-beständig und korrosionsgeschützt