Verkehrszeichen 286-21 ''Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung links''
Das Verkehrszeichen Nr. 286-21 „Eingeschränktes Haltverbot – Anfang – Aufstellung links“ kennzeichnet den Beginn eines eingeschränkten Haltverbots auf der linken Fahrbahnseite. Ab diesem Verkehrszeichen ist das Halten nur nach den durch Zusatzzeichen festgelegten Bedingungen zulässig. Es dient einer eindeutigen Regelung des ruhenden Verkehrs und sorgt für eine übersichtliche sowie rechtssichere Verkehrsführung.
Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Anforderung mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 286-21 gemäß StVO
Kennzeichnet den Beginn eines eingeschränkten Haltverbots