Verkehrszeichen Nr. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts

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286-20

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  • Verkehrszeichen 286-20 nach StVO

  • Ende eines eingeschränkten Haltverbots

  • Aufstellung rechts der Fahrbahn

  • Nach DIN EN 12899-1 gefertigt

  • Erhältlich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

Verkehrszeichen 286-20 ''Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts''

Das Verkehrszeichen Nr. 286-20 „Eingeschränktes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts“ kennzeichnet das Ende eines eingeschränkten Haltverbots auf der rechten Fahrbahnseite. Ab diesem Verkehrszeichen endet der Bereich, in dem das eingeschränkte Haltverbot galt. Das Schild sorgt für eine eindeutige Kennzeichnung des Verbotsendes und unterstützt eine rechtssichere sowie übersichtliche Verkehrsführung.

Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 286-20 gemäß StVO
  • Kennzeichnet das Ende eines eingeschränkten Haltverbots
  • Aufstellung auf der rechten Fahrbahnseite
  • Material: Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Wetterfest, UV-beständig und korrosionsgeschützt