Verkehrszeichen 286-20 ''Eingeschränktes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts''
Das Verkehrszeichen Nr. 286-20 „Eingeschränktes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts“ kennzeichnet das Ende eines eingeschränkten Haltverbots auf der rechten Fahrbahnseite. Ab diesem Verkehrszeichen endet der Bereich, in dem das eingeschränkte Haltverbot galt. Das Schild sorgt für eine eindeutige Kennzeichnung des Verbotsendes und unterstützt eine rechtssichere sowie übersichtliche Verkehrsführung.
Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 286-20 gemäß StVO
Kennzeichnet das Ende eines eingeschränkten Haltverbots