Verkehrszeichen Nr. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts
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Kennzeichnet den Beginn eines eingeschränkten Halteverbots
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Halten zum Ein- und Aussteigen zulässig
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Parken verboten
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Aufstellung rechts
Kennzeichnet den Beginn eines eingeschränkten Halteverbots
Halten zum Ein- und Aussteigen zulässig
Parken verboten
Aufstellung rechts
Das Verkehrszeichen Nr. 286-10 „Eingeschränktes Haltverbot – Anfang – Aufstellung rechts“ kennzeichnet den Beginn eines eingeschränkten Haltverbots auf der rechten Fahrbahnseite. Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs ist das Halten zum Ein oder Aussteigen sowie zum Be oder Entladen zulässig. Das Parken ist hingegen nicht erlaubt. Das Verkehrszeichen sorgt für einen geordneten Verkehrsablauf und wird häufig in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen oder zur Freihaltung von Fahrbahnen eingesetzt.
Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.