Verkehrszeichen Nr. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts

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286-10

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  • Verkehrszeichen 286-10 nach StVO

  • Beginn eines eingeschränkten Haltverbots

  • Aufstellung rechts der Fahrbahn

  • Nach DIN EN 12899-1 gefertigt

  • Erhältlich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

Verkehrszeichen 286-10 ''Eingeschränktes Haltverbot - Anfang - Aufstellung rechts''

Das Verkehrszeichen Nr. 286-10 „Eingeschränktes Haltverbot – Anfang – Aufstellung rechts“ kennzeichnet den Beginn eines eingeschränkten Haltverbots auf der rechten Fahrbahnseite. Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs ist das Halten zum Ein oder Aussteigen sowie zum Be oder Entladen zulässig. Das Parken ist hingegen nicht erlaubt. Das Verkehrszeichen sorgt für einen geordneten Verkehrsablauf und wird häufig in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen oder zur Freihaltung von Fahrbahnen eingesetzt.

Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 286-10 gemäß StVO
  • Beginn eines eingeschränkten Haltverbots
  • Aufstellung auf der rechten Fahrbahnseite
  • Halten zum Ein und Aussteigen sowie Be und Entladen zulässig
  • Parken innerhalb des gekennzeichneten Bereichs verboten
  • Material: Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Wetterfest, UV-beständig und korrosionsgeschützt