Verkehrszeichen Nr. 283-20 Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts

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283-20

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 283-20 „Absolutes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts“

Das Verkehrszeichen 283-20 „Absolutes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Ende eines absoluten Haltverbots auf der rechten Straßenseite. Ab diesem Verkehrszeichen endet die zuvor angeordnete Haltverbotsstrecke, sodass das Halten – sofern keine weiteren Verkehrsregelungen entgegenstehen – wieder zulässig ist.

Das Verkehrszeichen wird insbesondere zur eindeutigen Kennzeichnung des Endes von Haltverbotsbereichen eingesetzt und sorgt für eine klare und rechtssichere Verkehrsführung. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium überzeugt das Schild durch seine hohe Witterungsbeständigkeit und lange Lebensdauer. Es ist in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen sowie mit individuellen Lochbildern erhältlich.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 283-20 nach StVO
  • Absolutes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts
  • Kennzeichnet das Ende eines absoluten Haltverbots
  • Material: Aluminium
  • Größen: Ø 420 mm, Ø 600 mm oder Ø 750 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Korrosionsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO