Verkehrszeichen Nr. 283-20 Absolutes Haltverbot - Ende - Aufstellung rechts
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Nach StVO gefertigt
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Hochwertiges Aluminium
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RA1, RA2 oder RA3
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Individuell konfigurierbar
Nach StVO gefertigt
Hochwertiges Aluminium
RA1, RA2 oder RA3
Individuell konfigurierbar
Das Verkehrszeichen 283-20 „Absolutes Haltverbot – Ende – Aufstellung rechts“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Ende eines absoluten Haltverbots auf der rechten Straßenseite. Ab diesem Verkehrszeichen endet die zuvor angeordnete Haltverbotsstrecke, sodass das Halten – sofern keine weiteren Verkehrsregelungen entgegenstehen – wieder zulässig ist.
Das Verkehrszeichen wird insbesondere zur eindeutigen Kennzeichnung des Endes von Haltverbotsbereichen eingesetzt und sorgt für eine klare und rechtssichere Verkehrsführung. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium überzeugt das Schild durch seine hohe Witterungsbeständigkeit und lange Lebensdauer. Es ist in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen sowie mit individuellen Lochbildern erhältlich.