Verkehrszeichen Nr. 281 Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
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Beendet das Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t
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Gemäß StVO geregelt
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Beendet das Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t
Gemäß StVO geregelt
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 281 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t hebt ein zuvor angeordnetes Überholverbot speziell für schwere Kraftfahrzeuge gemäß StVO auf. Ab diesem Standort ist das Überholen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen wieder erlaubt, sofern keine weiteren verkehrsrechtlichen Einschränkungen bestehen.
Das Schild wird typischerweise am Ende von Streckenabschnitten eingesetzt, auf denen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder Verkehrslenkung ein Überholverbot für Lkw und andere schwere Fahrzeuge angeordnet war. Mit Zeichen 281 wird diese Beschränkung eindeutig beendet und der Verkehrsfluss für den Schwerverkehr wieder flexibilisiert.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Verkehrszeichen eine dauerhaft hohe Sichtbarkeit bei Tag, Dämmerung und Nacht. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und entspricht den geltenden Vorgaben der StVO.