Verkehrszeichen Nr. 281 Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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  • Verkehrszeichen 281 nach StVO

  • Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

  • Hebt das Lkw-Überholverbot auf

  • Langlebiges Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 281 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Sobald ein Streckenabschnitt wieder ausreichend Platz und Sichtverhältnisse für sichere Überholvorgänge bietet, kennzeichnet das Verkehrszeichen Nr. 281 das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Ab diesem Punkt dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen wieder überholen, sofern keine anderen Verkehrsregelungen entgegenstehen.

Das Vorschriftzeichen wird häufig hinter Baustellen, Steigungsstrecken, engen Fahrbahnabschnitten oder unübersichtlichen Kurvenbereichen aufgestellt. Es informiert Berufskraftfahrer und Transportunternehmen eindeutig darüber, dass die zuvor geltende Beschränkung aufgehoben wurde und der Verkehr wieder nach den allgemeinen Vorschriften der StVO fließen kann.

Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Zur Auswahl stehen die Bauarten Flachschild, Alform und Alkant sowie RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolien für unterschiedliche Anforderungen an die Sichtbarkeit. Optional kann das Schild mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie ausgestattet werden, um die Oberfläche dauerhaft zu schützen und den Wartungsaufwand zu reduzieren.


Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 281 gemäß StVO
  • Hebt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t auf
  • Ideal für Baustellen, Steigungsstrecken und unübersichtliche Straßenabschnitte
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Wetterfeste Aluminium-Ausführung