Verkehrszeichen Nr. 280 Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art
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Hebt das Überholverbot gemäß StVO auf
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Für Kraftfahrzeuge aller Art
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Hebt das Überholverbot gemäß StVO auf
Für Kraftfahrzeuge aller Art
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 280 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art hebt ein zuvor angeordnetes Überholverbot gemäß StVO vollständig auf. Ab diesem Standort ist das Überholen für Kraftfahrzeuge wieder zulässig, sofern keine weiteren Verkehrsregeln oder Markierungen entgegenstehen.
Das Schild wird typischerweise am Ende von Streckenabschnitten eingesetzt, auf denen aus Gründen der Verkehrssicherheit, etwa bei unübersichtlichen Kurven, Kuppen oder engen Fahrbahnen – ein Überholverbot galt. Mit Zeichen 280 wird diese Beschränkung eindeutig beendet und der Verkehrsfluss wieder flexibilisiert.
Gefertigt aus langlebigem Aluminium und ausgestattet mit hochwertiger Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Verkehrszeichen eine sehr gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht. Die Produktion erfolgt nach den Anforderungen der DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO.