Verkehrszeichen Nr. 280 Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

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  • Verkehrszeichen 280 nach StVO

  • Ende des Überholverbots

  • Für Kraftfahrzeuge aller Art

  • Hochwertiges Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 280 – Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

Nicht jede Verkehrsregel gilt dauerhaft. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 280 wird ein zuvor angeordnetes Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art offiziell beendet. Ab diesem Standort dürfen Fahrzeuge wieder überholen, sofern keine anderen Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsvorschriften dem entgegenstehen.

Das Schild wird dort aufgestellt, wo sich die Straßenverhältnisse wieder verbessern und ein sicheres Überholen möglich ist. Typische Einsatzorte sind das Ende von Baustellen, kurvenreichen Abschnitten, Steigungs- und Gefällestrecken oder anderen Bereichen, in denen zuvor aus Sicherheitsgründen ein Überholverbot angeordnet war. Dadurch werden Verkehrsteilnehmer eindeutig über die geänderte Verkehrsregel informiert und Unsicherheiten vermieden.

Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und eignet sich für den langfristigen Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Für zusätzlichen Oberflächenschutz stehen optional Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien zur Auswahl.


Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 280 gemäß StVO
  • Hebt das Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art auf
  • Geeignet für das Ende von Gefahren- und Überholverbotsstrecken
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Korrosionsbeständige Aluminium-Ausführung