Verkehrszeichen Nr. 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

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  • Rechtswirksam Aufhebung einer angeordneten Mindestgeschwindigkeit

  • Langlebiges + witterungsbeständig Aluminium

  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

  • Produktion nach DIN EN 12899-1

  • Mit normgerechten Lochbilder

Verkehrszeichen 279 – Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

Das Verkehrszeichen 279 – Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit hebt eine zuvor angeordnete Mindestgeschwindigkeit gemäß StVO rechtswirksam auf. Es zeigt Verkehrsteilnehmern eindeutig an, dass die Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit ab diesem Standort endet.

Eingesetzt wird das Schild vor allem auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, auf denen zur Sicherstellung eines gleichmäßigen Verkehrsflusses eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben war. Mit diesem Verkehrszeichen wird die bestehende Anordnung eindeutig beendet und die zulässige Fahrweise neu geregelt.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Schild eine hervorragende Sichtbarkeit bei Tag, in der Dämmerung und bei Nacht. Die Herstellung erfolgt gemäß den aktuellen Vorgaben der StVO sowie nach DIN EN 12899-1.

Bitte beachten:
Die gewünschte Mindestgeschwindigkeit muss im Konfigurator in vollen Zehnerwerten (z. B. 30, 40, 50) in das dafür vorgesehene Textfeld eingetragen werden.

 

Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig und langlebig
  • Folien: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Autobahnen, Kraftfahrstraßen, mehrspurige Straßen
  • Montage: Verschiedene normgerechte Lochbilder verfügbar