Verkehrszeichen Nr. 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

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  • Hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf

  • Gemäß StVO geregelt

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 278 – Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Das Verkehrszeichen 278 – Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hebt eine zuvor angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß StVO auf. Ab diesem Standort gilt nicht mehr die zuvor beschilderte Höchstgeschwindigkeit, sondern die jeweils allgemein zulässige Geschwindigkeit nach Straßenart und Verkehrssituation.

Das Schild wird am Ende von Streckenabschnitten eingesetzt, auf denen aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes oder der Verkehrslenkung eine reduzierte Geschwindigkeit vorgeschrieben war. Mit Zeichen 278 wird diese Beschränkung eindeutig beendet und die reguläre Geschwindigkeitsregelung wiederhergestellt.

Gefertigt aus robustem Aluminium und ausgestattet mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Verkehrszeichen eine sehr gute Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Produktion erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Anforderungen der StVO.

Bitte beachten:
Die gewünschte Geschwindigkeitsangabe ist im Konfigurator im Bereich von 5 km/h bis 130 km/h in das vorgesehene Textfeld einzutragen.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig und langlebig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Aufhebung einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit
  • Ausführung: Individuelle Geschwindigkeitsangabe (5–130 km/h)