Verkehrszeichen Nr. 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
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Verkehrszeichen 278 nach StVO
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Hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
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Individuelle Geschwindigkeitsangabe wählbar
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Für Straßen inner- und außerorts
Verkehrszeichen 278 nach StVO
Hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
Individuelle Geschwindigkeitsangabe wählbar
Für Straßen inner- und außerorts
Tempolimits gelten häufig nur für bestimmte Gefahrenstellen oder Streckenabschnitte. Mit dem Verkehrszeichen 278 wird diese Anordnung eindeutig beendet. Ab diesem Punkt entfällt die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit und es gelten wieder die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften der StVO beziehungsweise die für den jeweiligen Straßentyp festgelegten Regelungen.
Das Zeichen kommt unter anderem hinter Baustellen, Gefahrenbereichen, Ortsumfahrungen oder temporären Verkehrsführungen zum Einsatz. Eine eindeutige Aufhebung verhindert Missverständnisse und sorgt dafür, dass Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise rechtssicher anpassen können.
Im Konfigurator legen Sie den aufzuhebenden Geschwindigkeitswert selbst fest. Zulässig sind Angaben zwischen 5 km/h und 130 km/h, sodass das Schild exakt zur vorherigen Geschwindigkeitsbegrenzung passt. Dadurch eignet sich das Verkehrszeichen sowohl für dauerhafte Beschilderungen als auch für projektbezogene Verkehrsmaßnahmen.
Je nach Einsatzbereich stehen unterschiedliche Schildbauarten, Reflexionsklassen und optionale Oberflächenschutzfolien zur Verfügung. So lässt sich das Verkehrszeichen optimal auf die jeweiligen Anforderungen im öffentlichen Straßenraum oder auf Betriebsgeländen abstimmen.
Bitte beachten:
Die gewünschte Geschwindigkeitsangabe ist im Konfigurator im Bereich von 5 km/h bis 130 km/h in das vorgesehene Textfeld einzutragen.