Verkehrszeichen Nr. 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen

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277.1

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  • Verkehrszeichen 277.1 nach StVO

  • Überholverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge

  • Schutz von Radfahrern und anderen einspurigen Fahrzeugen

  • Nach DIN EN 12899-1 gefertigt

  • Erhältlich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

Verkehrszeichen 277.1 ''Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen''

Das Verkehrszeichen Nr. 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ untersagt mehrspurigen Kraftfahrzeugen sowie Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, beispielsweise Fahrrädern oder Krafträdern ohne Beiwagen. Das Verkehrszeichen dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und sorgt insbesondere auf schmalen Fahrbahnen oder in Bereichen mit erhöhtem Radverkehr für einen sicheren Verkehrsablauf.

Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 277.1 gemäß StVO
  • Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen
  • Für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
  • Material: Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Wetterfest, UV-beständig und korrosionsgeschützt
  • Für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet