Verkehrszeichen 277.1 ''Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen''
Das Verkehrszeichen Nr. 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ untersagt mehrspurigen Kraftfahrzeugen sowie Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, beispielsweise Fahrrädern oder Krafträdern ohne Beiwagen. Das Verkehrszeichen dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und sorgt insbesondere auf schmalen Fahrbahnen oder in Bereichen mit erhöhtem Radverkehr für einen sicheren Verkehrsablauf.
Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 277.1 gemäß StVO
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen
Für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen