Verkehrszeichen Nr. 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
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Mindestgeschwindigkeit nach StVO
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Für Autobahnen & Kraftfahrstraßen
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Mindestgeschwindigkeit nach StVO
Für Autobahnen & Kraftfahrstraßen
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 275 – Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit schreibt gemäß StVO eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge vor, die den gekennzeichneten Streckenabschnitt befahren. Es sorgt für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und erhöht die Sicherheit auf leistungsfähigen Straßen.
Eingesetzt wird das Schild vor allem auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, wo eine zu geringe Fahrgeschwindigkeit den Verkehrsablauf behindern kann. Fahrzeuge, die die angegebene Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen können, dürfen diesen Bereich nicht nutzen.
Gefertigt aus robustem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Verkehrszeichen eine hohe Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und entsprechend den Vorgaben der StVO.
Bitte beachten:
Die gewünschte Mindestgeschwindigkeit muss im Konfigurator in vollen Zehnerwerten (z. B. 30, 40, 50) in das vorgesehene Textfeld eingetragen werden.