Verkehrszeichen 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“
Das Verkehrszeichen 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ kennzeichnet gemäß StVO das Ende einer Tempo-20-Zone innerhalb eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Ab diesem Punkt gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln sowie die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Bauarten sowie den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich. Optional stehen unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 274.2-20 nach StVO
Ende einer Tempo-20-Zone
Material: Aluminium
Größe: 840 × 840 mm
Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
Optional mit verschiedenen Lochbildern und Schutzfolien