Verkehrszeichen Nr. 274.2-20 Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

Auf Lager
Nur %1 übrig
SKU
274.2-20

Registrieren Sie sich um Ihre individuellen Preise zu sehen

  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“

Das Verkehrszeichen 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ kennzeichnet gemäß StVO das Ende einer Tempo-20-Zone innerhalb eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Ab diesem Punkt gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln sowie die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

Das Verkehrszeichen besteht aus hochwertigem Aluminium und ist in verschiedenen Bauarten sowie den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 erhältlich. Optional stehen unterschiedliche Lochbilder und Schutzfolien zur Verfügung.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 274.2-20 nach StVO
  • Ende einer Tempo-20-Zone
  • Material: Aluminium
  • Größe: 840 × 840 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit verschiedenen Lochbildern und Schutzfolien
  • Witterungsbeständig und langlebig