Verkehrszeichen 274.1 ''Beginn einer Tempo 30-Zone''
Das Verkehrszeichen Nr. 274.1 „Beginn einer Tempo 30 Zone“ kennzeichnet den Beginn eines Bereichs, in dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Tempo 30 Zonen werden insbesondere in Wohngebieten, Wohnstraßen sowie Bereichen mit erhöhtem Fußgänger und Radverkehr eingerichtet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lärmbelastung zu reduzieren.
Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.