Verkehrszeichen Nr. 274.1-41 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen -doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)

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274.1-41

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  • Verkehrszeichen 274.1-41 nach StVO

  • Beginn einer Tempo 20 Zone

  • Doppelseitig mit Rückseite Verkehrszeichen 274.2-20

  • Nach DIN EN 12899-1 gefertigt

  • Erhältlich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

Verkehrszeichen 274.1-41 ''Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen -doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)''

Das Verkehrszeichen Nr. 274.1-41 „Beginn einer Tempo 20 Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ kennzeichnet den Beginn eines Bereichs, in dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Die doppelseitige Ausführung besitzt auf der Rückseite das Verkehrszeichen Nr. 274.2-20, das das Ende der Tempo 20 Zone für den Verkehr aus der Gegenrichtung anzeigt. Dadurch eignet sich dieses Verkehrszeichen ideal für die Aufstellung an Ein- und Ausfahrten von Tempo 20 Zonen.

Das Schild wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Es ist als Flachschild erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 274.1-41 gemäß StVO
  • Doppelseitige Ausführung mit Rückseite Verkehrszeichen Nr. 274.2-20
  • Kennzeichnet den Beginn einer Tempo 20 Zone
  • Rückseite signalisiert das Ende der Tempo 20 Zone
  • Material: Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flachschild
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Wetterfest, UV-beständig und korrosionsgeschützt
  • Für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet