Verkehrszeichen 274.1-41 ''Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen -doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)''
Das Verkehrszeichen Nr. 274.1-41 „Beginn einer Tempo 20 Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen“ kennzeichnet den Beginn eines Bereichs, in dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt. Die doppelseitige Ausführung besitzt auf der Rückseite das Verkehrszeichen Nr. 274.2-20, das das Ende der Tempo 20 Zone für den Verkehr aus der Gegenrichtung anzeigt. Dadurch eignet sich dieses Verkehrszeichen ideal für die Aufstellung an Ein- und Ausfahrten von Tempo 20 Zonen.
Das Schild wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Es ist als Flachschild erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1, RA2 oder RA3 Reflexfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 274.1-41 gemäß StVO
Doppelseitige Ausführung mit Rückseite Verkehrszeichen Nr. 274.2-20