Verkehrszeichen Nr. 274.1-40 Beginn einer Tempo 30-Zone - doppelseitig (Rückseite Z 274.2)

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274.1-40

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  • Nach StVO gefertigt

  • Doppelseitige Ausführung

  • Beginn einer Tempo-30-Zone

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 274.1-40 „Beginn einer Tempo-30-Zone“ – doppelseitig (Rückseite Zeichen 274.2)

Das Verkehrszeichen 274.1-40 „Beginn einer Tempo-30-Zone“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Beginn einer Tempo-30-Zone. Die doppelseitige Ausführung kombiniert auf der Vorderseite das Zeichen 274.1 (Beginn der Tempo-30-Zone) und auf der Rückseite das Zeichen 274.2 (Ende der Tempo-30-Zone). Dadurch eignet sich das Verkehrszeichen ideal für die Montage an einem gemeinsamen Standort.

Innerhalb einer Tempo-30-Zone gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Verkehrszeichen wird vor allem in Wohngebieten, verkehrsberuhigten Bereichen sowie sensiblen Zonen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen eingesetzt.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 274.1-40 nach StVO
  • Doppelseitige Ausführung mit Rückseite Zeichen 274.2
  • Kennzeichnet Beginn und Ende einer Tempo-30-Zone
  • Ideal für Wohngebiete, Schulen und verkehrsberuhigte Bereiche
  • Material: Aluminium
  • Größe: 840 × 840 mm
  • Bauart: Flach 2 mm oder 3 mm
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO