Verkehrszeichen 274.1-40 „Beginn einer Tempo-30-Zone“ – doppelseitig (Rückseite Zeichen 274.2)
Das Verkehrszeichen 274.1-40 „Beginn einer Tempo-30-Zone“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Beginn einer Tempo-30-Zone. Die doppelseitige Ausführung kombiniert auf der Vorderseite das Zeichen 274.1 (Beginn der Tempo-30-Zone) und auf der Rückseite das Zeichen 274.2 (Ende der Tempo-30-Zone). Dadurch eignet sich das Verkehrszeichen ideal für die Montage an einem gemeinsamen Standort.
Innerhalb einer Tempo-30-Zone gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Verkehrszeichen wird vor allem in Wohngebieten, verkehrsberuhigten Bereichen sowie sensiblen Zonen wie Schulen, Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen eingesetzt.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 274.1-40 nach StVO
Doppelseitige Ausführung mit Rückseite Zeichen 274.2
Kennzeichnet Beginn und Ende einer Tempo-30-Zone
Ideal für Wohngebiete, Schulen und verkehrsberuhigte Bereiche