Verkehrszeichen Nr. 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen - einseitig

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Verkehrszeichen 274.1-20 ''Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen - einseitig''

Dieses Verkehrszeichen signalisiert den Anfang eines Bereichs, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 Kilometer pro Stunde begrenzt ist. In Tempo 20-Zonen steht die Sicherheit von Fußgängern und Anwohnern im Vordergrund.

 

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 840x840 mm
  • Bauart: Flach 2mm/3mm, Alform oder Alkant
  • Verkehrszeichen-Nr.: 274.1-20
  • Verkehrszeichen-Typ: Gefahrenzeichen