Verkehrszeichen Nr. 273 „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes“
Das Verkehrszeichen Nr. 273 „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes“ schreibt Fahrzeugführern vor, den auf dem Verkehrszeichen angegebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Es wird insbesondere auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen eingesetzt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Auffahrunfälle zu vermeiden.
Die Höhe des vorgeschriebenen Mindestabstandes wird direkt auf dem Verkehrszeichen angegeben und kann je nach Einsatzbereich individuell festgelegt werden. Das Verkehrszeichen wird nach den Vorgaben der Straßenverkehrs Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1 gefertigt und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr.
Hinweis: Bitte gewünschten Mindestabstand in Meter im Textfeld eintragen.
Produktmerkmale
Material: Aluminium nach DIN EN 12899-1
Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes
Individuell wählbare Entfernungsangabe
Für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen geeignet