Verkehrszeichen Nr. 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

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  • Verbot für wassergefährdende Ladung

  • Schutz von Gewässern

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 269 – Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Das Verkehrszeichen 269 – Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung untersagt gemäß StVO die Durchfahrt für Fahrzeuge, die Stoffe transportieren, welche Gewässer gefährden können. Dazu zählen insbesondere entzündliche, giftige oder umweltgefährdende Flüssigkeiten.

Dieses Verkehrszeichen wird häufig vor Wasserschutzgebieten, Trinkwasserschutzzonen, Brücken über Gewässern oder in ökologisch sensiblen Bereichen eingesetzt. Ziel ist der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sowie die Vermeidung schwerwiegender Umwelt- und Infrastrukturschäden. Damit leistet das Schild einen wichtigen Beitrag zur Umweltsicherheit und Gefahrenprävention.

Gefertigt aus langlebigem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Verkehrszeichen eine hohe Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Produktion erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Anforderungen der StVO. Optional sind robuste Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig und langlebig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Wasserschutz- und Umweltbereiche
  • Ausführung: StVO-konformes Verbotszeichen