Verkehrszeichen Nr. 268 Schneeketten vorgeschrieben
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Schneekettenpflicht gemäß StVO
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Erhöht die Verkehrssicherheit
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Schneekettenpflicht gemäß StVO
Erhöht die Verkehrssicherheit
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 268 – Schneeketten vorgeschrieben schreibt gemäß StVO vor, dass Fahrzeuge nur mit geeigneten Schneeketten weiterfahren dürfen. Es handelt sich um ein blaues Gebotszeichen und verpflichtet Kraftfahrzeuge bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen zur Nutzung von Schneeketten.
Das Schild wird vor allem in alpinen Regionen, auf Passstraßen, in Mittelgebirgen oder bei starkem Schneefall eingesetzt. Es erhöht die Verkehrssicherheit, verbessert die Traktion bei winterlichen Bedingungen und reduziert das Risiko von Unfällen oder Verkehrsbehinderungen.
Gefertigt aus langlebigem Aluminium und ausgestattet mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Verkehrszeichen eine hohe Sichtbarkeit bei Schnee, Nebel und Dunkelheit. Die Produktion erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind widerstandsfähige Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.