Verkehrszeichen Nr. 268 Schneeketten vorgeschrieben

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  • Verkehrszeichen 268 nach StVO

  • Schneeketten vorgeschrieben

  • Für winterliche Straßenverhältnisse

  • Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 268 – Schneeketten vorgeschrieben

Mit dem Verkehrszeichen Nr. 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ wird angeordnet, dass Fahrzeuge den betreffenden Streckenabschnitt ausschließlich mit angelegten Schneeketten befahren dürfen. Das Gebotszeichen kommt immer dann zum Einsatz, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse ohne zusätzliche Traktionshilfen ein sicheres Weiterfahren nicht gewährleisten.

Besonders auf Gebirgspässen, steilen Straßen, alpinen Regionen oder schneereichen Strecken sorgt das Verkehrszeichen für klare Verkehrsregelungen und unterstützt einen sicheren Verkehrsfluss. Es trägt dazu bei, Unfälle durch mangelnde Bodenhaftung zu vermeiden und kritische Strecken auch bei Schnee und Eis sicher passierbar zu halten.

Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich. Für eine dauerhaft gute Erkennbarkeit stehen RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolien zur Auswahl. Optional kann das Schild mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie ausgestattet werden.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 268 nach StVO
  • Schneeketten vorgeschrieben
  • Für winterliche Straßen und Passstraßen
  • Flachschild, Alform oder Alkant
  • RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Robuste Aluminium-Ausführung