Verkehrszeichen Nr. 267 Verbot der Einfahrt
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Verkehrszeichen 267 nach StVO
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Verbot der Einfahrt
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Für gesperrte Zufahrten
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Hochwertiges Aluminium-Verkehrszeichen
Verkehrszeichen 267 nach StVO
Verbot der Einfahrt
Für gesperrte Zufahrten
Hochwertiges Aluminium-Verkehrszeichen
Wer eine Straße oder einen Verkehrsbereich ausschließlich für den ausfahrenden Verkehr freihalten möchte, kennzeichnet dies mit dem Verkehrszeichen Nr. 267 „Verbot der Einfahrt“. Das Vorschriftzeichen untersagt Fahrzeugen die Einfahrt aus der gekennzeichneten Richtung und verhindert zuverlässig Falschfahrten. Für Verkehrsteilnehmer aus der Gegenrichtung bleibt die Straße – sofern keine weiteren Regelungen bestehen – weiterhin befahrbar.
Seine Bedeutung zeigt sich besonders an Einbahnstraßen, Betriebsgeländen, Feuerwehrzufahrten, privaten Zufahrten sowie temporär gesperrten Straßenabschnitten. Durch die sofort erkennbare Symbolik werden Verkehrsteilnehmer frühzeitig informiert und gefährliche Begegnungen im Gegenverkehr vermieden.
Gefertigt wird das Schild aus korrosionsbeständigem Aluminium und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich. Je nach Anforderung ist das Verkehrszeichen als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich. Für optimale Sichtbarkeit stehen RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolien zur Verfügung. Ergänzend können Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien gewählt werden, um die Oberfläche langfristig zu schützen.