Verkehrszeichen Nr. 267 Verbot der Einfahrt

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  • Verbot der Einfahrt

  • Für gesperrte Zufahrten

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 267 – Verbot der Einfahrt

Das Verkehrszeichen 267 – Verbot der Einfahrt untersagt gemäß StVO die Einfahrt in eine Straße oder einen Verkehrsbereich aus der jeweiligen Fahrtrichtung. Das Schild richtet sich ausschließlich an den einfahrenden Verkehr und kennzeichnet eine gesperrte Zufahrt, während die Gegenrichtung in der Regel befahren werden darf.

Typische Einsatzorte sind Einbahnstraßen, Zufahrten zu verkehrsberuhigten Bereichen, Betriebsgelände oder temporär gesperrte Straßenabschnitte. Durch die klare Kennzeichnung wird die Verkehrssicherheit erhöht und Falschfahrten werden wirksam verhindert.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Verkehrszeichen eine hervorragende Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind widerstandsfähige Schutzfolien sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig und langlebig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Einfahrtsverbot gemäß StVO
  • Montage: Mit normgerechten Lochbildern erhältlich