Verkehrszeichen Nr. 266 Tatsächliche Länge
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Längenbeschränkung gemäß StVO
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Individuell konfigurierbar
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Längenbeschränkung gemäß StVO
Individuell konfigurierbar
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 266 – Tatsächliche Länge beschränkt gemäß StVO die Durchfahrt für Fahrzeuge, deren tatsächliche Gesamtlänge den angegebenen Wert überschreitet. Maßgeblich ist die reale Fahrzeuglänge inklusive Anhänger, Aufbauten oder Ladung.
Das Schild wird insbesondere vor engen Ortsdurchfahrten, in historischen Innenstädten, bei Wendebereichen, auf Fähren oder in Bereichen mit begrenztem Rangierraum eingesetzt. Es verhindert Behinderungen, Rangierprobleme und Gefährdungen und trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und erhältlich mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Verkehrszeichen eine sehr gute Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Herstellung erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Anforderungen der StVO. Optional sind widerstandsfähige Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.
Bitte beachten:
Die gewünschte Maßangabe muss im Konfigurator im Textfeld „Tatsächliche Länge“ eingetragen werden. Die Angabe erfolgt in Metern (z. B. 8 m, 10 m oder 12 m).