Verkehrszeichen Nr. 260 Verbot für Kraftfahrzeuge
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Nach StVO gefertigt
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Hochwertiges Aluminium
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RA1, RA2 oder RA3
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Individuell konfigurierbar
Nach StVO gefertigt
Hochwertiges Aluminium
RA1, RA2 oder RA3
Individuell konfigurierbar
Das Verkehrszeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Verbot für sämtliche Kraftfahrzeuge. Das Verkehrszeichen untersagt die Einfahrt für mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder und wird eingesetzt, um bestimmte Straßen oder Bereiche für den motorisierten Verkehr zu sperren. Ausnahmen können durch entsprechende Zusatzzeichen geregelt werden.
Das Verkehrszeichen eignet sich für Fußgängerbereiche, Parkanlagen, Radwege, verkehrsberuhigte Bereiche sowie Zufahrten mit eingeschränktem Kraftfahrzeugverkehr. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium überzeugt es durch eine hohe Witterungsbeständigkeit und lange Lebensdauer. Erhältlich ist das Schild in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen sowie mit individuellen Lochbildern.