Verkehrszeichen Nr. 260 Verbot für Kraftfahrzeuge

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260

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“

Das Verkehrszeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Verbot für sämtliche Kraftfahrzeuge. Das Verkehrszeichen untersagt die Einfahrt für mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder und wird eingesetzt, um bestimmte Straßen oder Bereiche für den motorisierten Verkehr zu sperren. Ausnahmen können durch entsprechende Zusatzzeichen geregelt werden.

Das Verkehrszeichen eignet sich für Fußgängerbereiche, Parkanlagen, Radwege, verkehrsberuhigte Bereiche sowie Zufahrten mit eingeschränktem Kraftfahrzeugverkehr. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium überzeugt es durch eine hohe Witterungsbeständigkeit und lange Lebensdauer. Erhältlich ist das Schild in verschiedenen Größen, Bauarten, Reflexionsklassen sowie mit individuellen Lochbildern.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 260 nach StVO
  • Verbot für Kraftfahrzeuge
  • Sperrt die Einfahrt für sämtliche Kraftfahrzeuge
  • Material: Aluminium
  • Verschiedene Größen verfügbar
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Korrosionsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO