Verkehrszeichen Nr. 259 Verbot für Fußgänger
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Verbot für Fußgänger nach StVO
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Betreten der Fläche untersagt
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Für Gefahren- und Betriebsbereiche
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Robuste Ausführung für den Außeneinsatz
Verbot für Fußgänger nach StVO
Betreten der Fläche untersagt
Für Gefahren- und Betriebsbereiche
Robuste Ausführung für den Außeneinsatz
Das Verkehrszeichen 259 sperrt einen Verkehrsbereich für Personen zu Fuß. Mit seiner eindeutigen Symbolik macht es bereits auf größere Entfernung sichtbar, dass das Betreten der gekennzeichneten Fläche nicht gestattet ist. Dadurch lassen sich sensible oder gefährliche Bereiche wirksam absichern.
Besonders häufig wird das Schild dort eingesetzt, wo Fußgängerverkehr ein Sicherheitsrisiko darstellen würde. Dazu zählen beispielsweise Industrie- und Werksgelände, Baustellen, Zufahrten für den Fahrzeugverkehr, Tunnelanlagen oder technische Einrichtungen. Die klare Kennzeichnung hilft dabei, Personen von Gefahrenbereichen fernzuhalten und Arbeitsabläufe oder Verkehrswege störungsfrei zu sichern.
Für eine dauerhaft zuverlässige Beschilderung stehen verschiedene Schildbauarten sowie RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolien zur Auswahl. Ergänzend können unterschiedliche Lochbilder und optionale Schutzfolien gewählt werden. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und erfüllt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung.