Verkehrszeichen Nr. 259 Verbot für Fußgänger

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  • Fußgänger verboten

  • Erhöht Verkehrssicherheit

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 259 – Verbot für Fußgänger

Das Verkehrszeichen 259 – Verbot für Fußgänger untersagt gemäß StVO das Betreten oder Begehen der gekennzeichneten Verkehrsfläche durch Fußgänger. Es wird eingesetzt, um Gefahrenbereiche klar abzugrenzen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Typische Einsatzorte sind Baustellen, Betriebsflächen, Zufahrten, Schnellstraßen oder andere Bereiche, in denen Fußgängerverkehr unzulässig oder gefährlich ist. Das Verbot gilt für alle Personen zu Fuß.

Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit langlebiger Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, bietet das Schild optimale Sichtbarkeit bei Tag und Nacht. Die Herstellung erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind passende Schutzfolien sowie verschiedene Lochpläne für eine fachgerechte Montage erhältlich.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Baustellen, Betriebsflächen, Gefahrenbereiche
  • Ausführung: StVO-konformes Verbotszeichen