Verkehrszeichen Nr. 259 Verbot für Fußgänger

Auf Lager
Nur %1 übrig
SKU
259

Registrieren Sie sich um Ihre individuellen Preise zu sehen

  • Verbot für Fußgänger nach StVO

  • Betreten der Fläche untersagt

  • Für Gefahren- und Betriebsbereiche

  • Robuste Ausführung für den Außeneinsatz

Verkehrszeichen 259 – Verbot für Fußgänger

Das Verkehrszeichen 259 sperrt einen Verkehrsbereich für Personen zu Fuß. Mit seiner eindeutigen Symbolik macht es bereits auf größere Entfernung sichtbar, dass das Betreten der gekennzeichneten Fläche nicht gestattet ist. Dadurch lassen sich sensible oder gefährliche Bereiche wirksam absichern.

Besonders häufig wird das Schild dort eingesetzt, wo Fußgängerverkehr ein Sicherheitsrisiko darstellen würde. Dazu zählen beispielsweise Industrie- und Werksgelände, Baustellen, Zufahrten für den Fahrzeugverkehr, Tunnelanlagen oder technische Einrichtungen. Die klare Kennzeichnung hilft dabei, Personen von Gefahrenbereichen fernzuhalten und Arbeitsabläufe oder Verkehrswege störungsfrei zu sichern.

Für eine dauerhaft zuverlässige Beschilderung stehen verschiedene Schildbauarten sowie RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolien zur Auswahl. Ergänzend können unterschiedliche Lochbilder und optionale Schutzfolien gewählt werden. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und erfüllt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung.

 
Produktmerkmale

  • Sperrt Verkehrsflächen für Fußgänger zuverlässig ab
  • Ideal zur Sicherung sensibler oder gefährlicher Bereiche
  • Erhältlich mit unterschiedlichen Reflexionsklassen
  • Mehrere Schildformen passend zum Einsatzort verfügbar
  • Flexible Befestigung durch verschiedene Lochbildvarianten
  • Optional mit zusätzlichen Schutzfolien gegen äußere Einflüsse
  • Für kommunale, gewerbliche und industrielle Anwendungen geeignet