Verkehrszeichen 257-59 – Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV)
Das Verkehrszeichen 257-59 – Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ist ein Verkehrszeichen gemäß StVO und untersagt die Nutzung des gekennzeichneten Verkehrsbereichs durch Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), wie z. B. E-Scooter.
Das Verkehrszeichen wird eingesetzt, um Verkehrsflächen klar von der Nutzung durch Elektrokleinstfahrzeuge auszuschließen und dadurch Sicherheitsrisiken, Nutzungskonflikte oder Behinderungen zu vermeiden.
Typische Einsatzbereiche sind Gehwege, Fußgängerzonen, Parkanlagen, Unterführungen, Brücken, verkehrlich sensible Bereiche sowie innerstädtische Zonen, in denen der Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen nicht zulässig ist oder ausdrücklich unterbunden werden soll.
Das Verkehrszeichen kann in unterschiedlichen Material- und Konstruktionsausführungen gefertigt werden. Zusätzlich stehen optionale Schutzfolien zur Verfügung, die das Schild dauerhaft vor Witterungseinflüssen, Verschmutzung und Vandalismus schützen.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit retroreflektierender Folie der Klassen RA1, RA2 oder RA3, erfüllt das Verkehrszeichen die Anforderungen der StVO sowie der DIN EN 12899-1 und ist für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum geeignet.
Das Zeichen eignet sich ideal für Kommunen, Straßenverkehrsbehörden, Bauhöfe und Verkehrssicherungsunternehmen, die klare und rechtssichere Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge umsetzen möchten.
Produktmerkmale
Typ: Vorschriftszeichen nach StVO
Aussage: Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV)
Ausführungen: Alu Flachschild (2 oder 3 mm), Alform, Alkant