Verkehrszeichen Nr. 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

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257-58

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  • Verbot für Fahrzeuge bis 25 km/h

  • Vorschriftzeichen nach StVO

  • Aluminium nach DIN EN 12899-1

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 257-58 „Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen“

Auf Straßen, auf denen langsame Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugzüge den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen würden, sorgt das Verkehrszeichen 257-58 für eine eindeutige Verkehrsregelung. Es verhindert, dass Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h oder Fahrzeuge, die aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht schneller fahren dürfen, den gekennzeichneten Bereich befahren.

Das Verkehrszeichen 257-58 entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wird nach DIN EN 12899-1 gefertigt. Es ist in unterschiedlichen Bauarten, Reflexionsklassen (RA1, RA2 oder RA3) sowie mit verschiedenen Lochbildern erhältlich. Für einen zusätzlichen Oberflächenschutz kann das Schild optional mit einer Schutzfolie ausgestattet werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 257-58 nach StVO
  • Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
  • Für öffentliche Verkehrsflächen geeignet
  • Material: Aluminium
  • Durchmesser: 420 mm oder 600 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig