Verkehrszeichen 257-58 „Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen“
Auf Straßen, auf denen langsame Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugzüge den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen würden, sorgt das Verkehrszeichen 257-58 für eine eindeutige Verkehrsregelung. Es verhindert, dass Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h oder Fahrzeuge, die aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht schneller fahren dürfen, den gekennzeichneten Bereich befahren.
Das Verkehrszeichen 257-58 entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und wird nach DIN EN 12899-1 gefertigt. Es ist in unterschiedlichen Bauarten, Reflexionsklassen (RA1, RA2 oder RA3) sowie mit verschiedenen Lochbildern erhältlich. Für einen zusätzlichen Oberflächenschutz kann das Schild optional mit einer Schutzfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen Nr. 257-58 nach StVO
Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
Für öffentliche Verkehrsflächen geeignet
Material: Aluminium
Durchmesser: 420 mm oder 600 mm
Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild