Verkehrszeichen Nr. 257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger

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257-57

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  • Verbot für LKW mit Anhänger

  • Vorschriftzeichen nach StVO

  • Aluminium nach DIN EN 12899-1

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 257-57 „Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger“

Ob auf Brücken, in Ortsdurchfahrten, auf Steigungs- und Gefällestrecken oder in Bereichen mit begrenzter Tragfähigkeit – das Verkehrszeichen 257-57 „Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger“ wird überall dort eingesetzt, wo LKW-Gespanne aus Gründen der Verkehrsführung oder Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden sollen.

Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt das Vorschriftzeichen die Ein- und Durchfahrt von Lastkraftwagen mit Anhänger im gekennzeichneten Bereich. Das Verkehrszeichen wird nach DIN EN 12899-1 aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist in verschiedenen Bauarten, Reflexionsklassen (RA1, RA2 oder RA3) sowie mit unterschiedlichen Lochbildern erhältlich. Optional steht eine Schutzfolie für zusätzlichen Oberflächenschutz zur Verfügung.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 257-57 nach StVO
  • Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
  • Für Straßen mit besonderen Verkehrsanforderungen
  • Gefertigt nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flach-, Alform- oder Alkantschild
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Verschiedene Lochbilder verfügbar
  • Optional mit Schutzfolie