Verkehrszeichen Nr. 257-56 Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger

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257-56

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  • Verbot für PKW mit Anhänger

  • StVO-konformes Vorschriftzeichen

  • Aluminium nach DIN EN 12899-1

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 257-56 „Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger“

Überall dort, wo Personenkraftwagen mit Anhänger aus Sicherheits- oder Platzgründen nicht verkehren sollen, kommt das Verkehrszeichen 257-56 „Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger“ zum Einsatz. Es kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verkehrsflächen, die von entsprechenden Fahrzeuggespannen nicht befahren werden dürfen. Typische Einsatzorte sind schmale Straßen, Brücken, Ortsdurchfahrten oder Bereiche mit eingeschränkten Platzverhältnissen.

Das Vorschriftzeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und entspricht den Anforderungen der DIN EN 12899-1. Je nach Einsatzbereich ist es in unterschiedlichen Bauarten, Reflexionsklassen (RA1, RA2 oder RA3) sowie mit verschiedenen Lochbildern erhältlich. Optional kann das Verkehrszeichen zusätzlich mit einer Schutzfolie ausgestattet werden.

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 257-56 nach StVO
  • Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
  • Für Straßen mit eingeschränkten Fahrbedingungen
  • Gefertigt nach DIN EN 12899-1
  • Erhältlich als Flach-, Alform- oder Alkantschild
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit verschiedenen Lochbildern
  • Schutzfolie auf Wunsch erhältlich