Verkehrszeichen Nr. 257-55 Verbot für Personenkraftwagen

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257-55

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  • Verbot für Personenkraftwagen nach StVO

  • Ausschluss des PKW-Verkehrs

  • Aluminium nach DIN EN 12899-1

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 257-55 „Verbot für Personenkraftwagen“

Nicht jede Verkehrsfläche ist für den allgemeinen PKW-Verkehr bestimmt. Mit dem Verkehrszeichen 257-55 „Verbot für Personenkraftwagen“ werden Bereiche gekennzeichnet, in die Personenkraftwagen (PKW) nicht einfahren dürfen. Das Vorschriftzeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo Verkehrsströme gezielt gelenkt oder bestimmte Fahrzeugarten von einer Verkehrsfläche ausgeschlossen werden sollen.

Die Herstellung erfolgt nach den Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der DIN EN 12899-1. Das Verkehrszeichen kann je nach Einsatzzweck als Flach-, Alform- oder Alkantschild ausgeführt und mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Unterschiedliche Lochbilder sowie optionale Schutzfolien ermöglichen eine individuelle Anpassung an die jeweilige Montagesituation.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 257-55 nach StVO
  • Verbot für Personenkraftwagen (PKW)
  • Für öffentliche Verkehrsflächen geeignet
  • Material: Aluminium
  • Durchmesser: 420 mm oder 600 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig