Verkehrszeichen Nr. 257-53 Verbot für Viehtrieb

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257-53

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  • Verbot für Viehtrieb nach StVO

  • Erhöht die Verkehrssicherheit

  • Aluminium nach DIN EN 12899-1

  • 420 mm oder 600 mm erhältlich

  • RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie

Verkehrszeichen 257-53 „Verbot für Viehtrieb“

Wo das Treiben von Vieh aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgeschlossen werden muss, kommt das Verkehrszeichen 257-53 zum Einsatz. Es weist gemäß StVO darauf hin, dass Viehtrieb innerhalb des gekennzeichneten Bereichs nicht zulässig ist. Das Verkehrszeichen wird insbesondere an Straßen mit höherem Verkehrsaufkommen oder in Bereichen verwendet, in denen eine sichere Trennung von Fahrzeugverkehr und Vieh erforderlich ist.

Für den dauerhaften Außeneinsatz wird das Schild aus hochwertigem Aluminium nach StvO und DIN EN 12899-1 gefertigt. Je nach Einsatzbereich stehen verschiedene Durchmesser, Bauarten, Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 sowie passende Lochbilder und optionale Schutzfolien zur Verfügung.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen 257-53 gemäß StVO
  • Verbot für das Treiben von Vieh
  • Geeignet für öffentliche Verkehrsflächen
  • Aluminium nach DIN EN 12899-1
  • Durchmesser 420 mm oder 600 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Lochbild und Schutzfolie erhältlich