Verkehrszeichen Nr. 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke

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Verkehrszeichen 257-52 ''Verbot für Gespannfuhrwerke''

Dieses Verkehrszeichen untersagt die Ein- und Durchfahrt für Gespannfuhrwerke. Es gleicht dem allgemeinen Fahrverbotsschild (Nr. 250). Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche Abzweigungen, die ausschließlich über die gesperrte Straße zugänglich sind.

 

  • Material: Aluminium
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Durchmesser: 420 oder 600 mm
  • Bauart: Flach 2mm/3mm, Alform oder Alkant
  • Verkehrszeichen-Nr.: 257-52
  • Verkehrszeichen-Typ: Gefahrenzeichen