Verkehrszeichen Nr. 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke

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257-52

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 257-52 „Verbot für Gespannfuhrwerke“

Das Verkehrszeichen 257-52 „Verbot für Gespannfuhrwerke“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Bereiche, in denen die Einfahrt und Durchfahrt mit Gespannfuhrwerken untersagt ist. Das Verkehrszeichen dient der sicheren Verkehrsführung und verhindert die Nutzung bestimmter Straßen oder Bereiche durch Pferdegespanne und vergleichbare Fuhrwerke.

Das Schild wird unter anderem auf öffentlichen Straßen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder auf privaten Verkehrsflächen eingesetzt, auf denen Gespannfuhrwerke ausgeschlossen werden sollen. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium ist das Verkehrszeichen besonders langlebig, witterungsbeständig und für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet. Es ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich und kann optional mit Schutzfolie sowie passendem Lochbild ausgestattet werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 257-52 nach StVO
  • Verbot für Gespannfuhrwerke
  • Untersagt die Einfahrt und Durchfahrt mit Gespannfuhrwerken
  • Geeignet für öffentliche Verkehrsflächen und Betriebsgelände
  • Material: Aluminium
  • Größen: Ø 420 mm oder Ø 600 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO