Verkehrszeichen Nr. 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke
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257-52
Dieses Verkehrszeichen untersagt die Ein- und Durchfahrt für Gespannfuhrwerke. Es gleicht dem allgemeinen Fahrverbotsschild (Nr. 250). Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche Abzweigungen, die ausschließlich über die gesperrte Straße zugänglich sind.