Verkehrszeichen Nr. 257-51 Verbot für Reiter

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257-51

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  • Nach StVO gefertigt

  • Hochwertiges Aluminium

  • RA1, RA2 oder RA3

  • Individuell konfigurierbar

Verkehrszeichen 257-51 „Verbot für Reiter“

Das Verkehrszeichen 257-51 „Verbot für Reiter“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Bereiche, in denen das Reiten sowie die Ein- und Durchfahrt mit Reittieren untersagt sind. Das Verkehrszeichen dient der sicheren Trennung verschiedener Verkehrsarten und schützt Fußgänger, Radfahrer sowie sensible Verkehrsflächen.

Das Schild wird unter anderem auf öffentlichen Straßen, Wegen, Parkanlagen, Naturschutzgebieten oder privaten Verkehrsflächen eingesetzt, in denen Reitverkehr ausgeschlossen werden soll. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium ist das Verkehrszeichen besonders langlebig, korrosionsbeständig und für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet. Es ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich und kann optional mit Schutzfolie sowie passendem Lochbild ausgestattet werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 257-51 nach StVO
  • Verbot für Reiter
  • Untersagt das Reiten sowie die Ein- und Durchfahrt mit Reittieren
  • Geeignet für öffentliche Verkehrsflächen und Betriebsgelände
  • Material: Aluminium
  • Größen: Ø 420 mm oder Ø 600 mm
  • Bauarten: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alform oder Alkant
  • Folientypen: RA1, RA2 oder RA3
  • Optional mit Schutzfolie und individuellem Lochbild
  • Witterungsbeständig und langlebig
  • Entspricht den Anforderungen der StVO