Verkehrszeichen Nr. 257-51 Verbot für Reiter
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Nach StVO gefertigt
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Hochwertiges Aluminium
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RA1, RA2 oder RA3
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Individuell konfigurierbar
Nach StVO gefertigt
Hochwertiges Aluminium
RA1, RA2 oder RA3
Individuell konfigurierbar
Das Verkehrszeichen 257-51 „Verbot für Reiter“ kennzeichnet gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Bereiche, in denen das Reiten sowie die Ein- und Durchfahrt mit Reittieren untersagt sind. Das Verkehrszeichen dient der sicheren Trennung verschiedener Verkehrsarten und schützt Fußgänger, Radfahrer sowie sensible Verkehrsflächen.
Das Schild wird unter anderem auf öffentlichen Straßen, Wegen, Parkanlagen, Naturschutzgebieten oder privaten Verkehrsflächen eingesetzt, in denen Reitverkehr ausgeschlossen werden soll. Gefertigt aus hochwertigem Aluminium ist das Verkehrszeichen besonders langlebig, korrosionsbeständig und für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet. Es ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich und kann optional mit Schutzfolie sowie passendem Lochbild ausgestattet werden.