Verkehrszeichen Nr. 255 Verbot für Krafträder

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  • Verkehrszeichen 255 nach StVO

  • Verbot für Krafträder

  • Für lärmsensible und geschützte Bereiche

  • Langlebiges Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 255 – Verbot für Krafträder

Nicht jede Verkehrsfläche ist für Motorräder freigegeben. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 255 „Verbot für Krafträder“ wird festgelegt, dass Krafträder den gekennzeichneten Straßenabschnitt oder Bereich nicht befahren dürfen. Die Regelung dient sowohl dem Schutz besonders sensibler Bereiche als auch der sicheren Organisation des Verkehrs.

Das Verbotszeichen findet sich häufig in Wohngebieten mit erhöhtem Lärmschutzbedarf, auf Erholungsstraßen, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie auf Strecken, die aus Sicherheits- oder Umweltgründen nicht für den Motorradverkehr geeignet sind. Es trägt dazu bei, Lärmbelastungen zu reduzieren und Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden.

Das Schild wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist für den dauerhaften Außeneinsatz konzipiert. Es kann als Flachschild, Alform oder Alkant bestellt werden und ist mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie erhältlich. Für zusätzlichen Schutz gegen Witterung, Verschmutzung und Vandalismus stehen optional Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien zur Verfügung.

 
Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 255 gemäß StVO
  • Verbot für Krafträder
  • Geeignet für Wohngebiete, Erholungsstraßen und Lärmschutzzonen
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Korrosionsbeständige Aluminium-Ausführung