Verkehrszeichen Nr. 255 Verbot für Krafträder
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Krafträder verboten
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Reduziert Lärmbelastung
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Krafträder verboten
Reduziert Lärmbelastung
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 255 – Verbot für Krafträder untersagt gemäß StVO die Nutzung der gekennzeichneten Verkehrsfläche durch Motorräder und andere Krafträder. Das Befahren mit motorisierten Zweirädern ist in diesem Bereich nicht erlaubt.
Das Schild wird häufig in Wohngebieten, auf lärmsensiblen Strecken, in verkehrsberuhigten Bereichen oder auf bestimmten Straßenabschnitten eingesetzt, um Lärmbelastung und Gefahren zu reduzieren. Es sorgt für eine klare und rechtssichere Verkehrsregelung.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit langlebiger Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, entspricht das Verkehrszeichen der DIN EN 12899-1 sowie den aktuellen Vorgaben der StVO. Unterschiedliche Größen, Lochpläne und optionale Schutzfolien stehen zur Auswahl.