Verkehrszeichen Nr. 254 Verbot für Radverkehr
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Verkehrszeichen 254 nach StVO
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Verbot für Radverkehr
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Fahrräder nicht zugelassen
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Robustes Aluminium-Verkehrszeichen
Verkehrszeichen 254 nach StVO
Verbot für Radverkehr
Fahrräder nicht zugelassen
Robustes Aluminium-Verkehrszeichen
Nicht jeder Verkehrsweg ist für den Radverkehr geeignet. Das Verkehrszeichen Nr. 254 „Verbot für Radverkehr“ weist darauf hin, dass Fahrräder den gekennzeichneten Bereich weder befahren noch benutzen dürfen. Die Regelung dient dazu, Verkehrsflächen ihrer vorgesehenen Nutzung vorzubehalten und Gefährdungen für Radfahrende sowie andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Das Verbotszeichen wird insbesondere an Kraftfahrstraßen, Tunneln, Brücken, Zufahrten zu Industrie- und Betriebsgeländen sowie auf Straßenabschnitten eingesetzt, auf denen der Radverkehr aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen ist. Ebenso kommt es dort zum Einsatz, wo alternative Radwege zur Verfügung stehen oder besondere Verkehrsführungen eingerichtet wurden.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium überzeugt das Verkehrszeichen durch seine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen und mechanischer Beanspruchung. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional sorgen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien für einen dauerhaft gepflegten Zustand und eine lange Lebensdauer.