Verkehrszeichen Nr. 254 Verbot für Radverkehr

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  • Radverkehr verboten

  • Erhöht Verkehrssicherheit

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radverkehr

Das Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radverkehr untersagt gemäß StVO die Nutzung der gekennzeichneten Verkehrsfläche durch Fahrräder. Radfahrende dürfen diesen Bereich weder befahren noch durchqueren.

Eingesetzt wird das Schild beispielsweise an Schnellstraßen, in Tunneln, auf bestimmten Verkehrswegen oder in sicherheitsrelevanten Bereichen, in denen Radverkehr nicht zulässig ist. Es dient der klaren Verkehrsführung und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Gefertigt aus robustem Aluminium und ausgestattet mit langlebiger Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, entspricht das Schild den Anforderungen der DIN EN 12899-1 sowie der aktuellen StVO. Verschiedene Größen, Lochpläne und optionale Schutzfolien stehen zur Auswahl.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Straßen, Tunnel, Gefahrenbereiche
  • Ausführung: StVO-konformes Verbotszeichen