Verkehrszeichen Nr. 251 Verbot für Kraftwagen

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  • Verbot für mehrspurige Kraftwagen

  • StVO-konform

  • Aluminium, langlebig

  • RA1, RA2 oder RA3

Verkehrszeichen 251 – Verbot für Kraftwagen

Das Verkehrszeichen 251 – Verbot für Kraftwagen untersagt gemäß StVO die Durchfahrt für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Dazu zählen insbesondere Pkw und andere mehrspurige Kraftwagen, während andere Verkehrsarten – sofern nicht gesondert geregelt – weiterhin zugelassen sein können.

Das Schild wird häufig in verkehrsberuhigten Bereichen, in engen Altstadtbereichen, auf bestimmten Nebenstrecken oder in sensiblen Zonen eingesetzt. Ziel ist die gezielte Verkehrslenkung, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Gefertigt aus langlebigem Aluminium und ausgestattet mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Verkehrszeichen eine hohe Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Die Herstellung erfolgt gemäß DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind robuste Schutzfolien für zusätzlichen Oberflächenschutz sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage verfügbar.

 
Produktmerkmale

  • Material: Aluminium, korrosionsbeständig und langlebig
  • Folientyp: RA1, RA2 oder RA3
  • Norm: DIN EN 12899-1
  • Einsatzbereich: Verkehrsberuhigung und Zufahrtsbeschränkung
  • Ausführung: StVO-konformes Verbotszeichen