Verkehrszeichen Nr. 251 Verbot für Kraftwagen

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  • Verkehrszeichen 251 nach StVO

  • Verbot für Kraftwagen

  • Für mehrspurige Kraftfahrzeuge

  • Robustes Aluminium-Verkehrszeichen

Verkehrszeichen 251 – Verbot für Kraftwagen

Nicht jede Straße ist für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen. Das Verkehrszeichen Nr. 251 „Verbot für Kraftwagen“ untersagt die Einfahrt und Durchfahrt von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, beispielsweise Pkw. Ziel ist es, bestimmte Bereiche gezielt vom Kraftfahrzeugverkehr freizuhalten und deren Nutzung auf zulässige Verkehrsarten zu beschränken.

Zum Einsatz kommt das Verbotszeichen unter anderem in historischen Altstädten, verkehrsberuhigten Bereichen, Parkanlagen, auf Betriebs- und Werksgeländen oder in Straßen mit eingeschränkter Tragfähigkeit. Es unterstützt Städte und Gemeinden dabei, sensible Verkehrsflächen zu schützen, Lärm zu reduzieren und den Verkehrsfluss gezielt zu steuern.

Das Verkehrszeichen wird aus hochwertigem Aluminium gefertigt und ist für den dauerhaften Außeneinsatz ausgelegt. Es kann als Flachschild, Alform oder Alkant ausgeführt und mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional erhöhen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien die Widerstandsfähigkeit gegen Verschmutzung, Beklebung und Witterungseinflüsse.


Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen Nr. 251 gemäß StVO
  • Verbot für mehrspurige Kraftwagen
  • Geeignet für verkehrsberuhigte Bereiche, Altstädte und Zufahrtsbeschränkungen
  • Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
  • Wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie
  • Optional mit Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolie
  • Korrosionsbeständige Aluminium-Ausführung