Verkehrszeichen Nr. 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
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Verbot für Fahrzeuge aller Art
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Durchfahrt vollständig untersagt
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Für Sperr- und Sicherheitsbereiche
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Verkehrszeichen nach StVO
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Durchfahrt vollständig untersagt
Für Sperr- und Sicherheitsbereiche
Verkehrszeichen nach StVO
Nicht jede Verkehrsfläche ist für den Fahrzeugverkehr bestimmt. Verkehrszeichen 250 macht unmittelbar deutlich, dass Kraftfahrzeuge, Fahrräder sowie sonstige Fahrzeuge den gekennzeichneten Bereich nicht befahren dürfen. Dadurch werden Zufahrten eindeutig geregelt und unzulässiger Fahrzeugverkehr zuverlässig ausgeschlossen.
Das Verbotsschild eignet sich insbesondere zur Absicherung von Fußgängerbereichen, Parkanlagen, Betriebsgeländen, Rettungswegen oder temporär gesperrten Verkehrsflächen. Gleichzeitig unterstützt es Kommunen und Betreiber dabei, sensible Bereiche vor unerlaubter Nutzung zu schützen und die vorgesehene Flächennutzung dauerhaft sicherzustellen.
Je nach Anwendungsfall kann das Verkehrszeichen mit unterschiedlichen Schildtypen, Reflexionsfolien und Befestigungsvarianten ausgestattet werden. Optional verfügbare Schutzfolien erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegen Witterung, Verschmutzung und mechanische Beanspruchung. Produziert wird das Schild gemäß DIN EN 12899-1 und den geltenden Bestimmungen der StVO.