Verkehrszeichen Nr. 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
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Verbot für Fahrzeuge aller Art
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Einfahrt gemäß StVO untersagt
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Aluminium, langlebig
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RA1, RA2 oder RA3
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Einfahrt gemäß StVO untersagt
Aluminium, langlebig
RA1, RA2 oder RA3
Das Verkehrszeichen 250 – Verbot für Fahrzeuge aller Art untersagt gemäß StVO die Einfahrt für sämtliche Fahrzeuge. Der gekennzeichnete Bereich darf weder von Kraftfahrzeugen noch von anderen Fahrzeugarten befahren werden, sofern keine gesonderten Zusatzzeichen Ausnahmen regeln.
Das Schild wird typischerweise in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf Privatflächen oder in sicherheitsrelevanten Zonen eingesetzt. Es dient der klaren Abgrenzung nicht befahrbarer Bereiche und trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit sowie zur Ordnung des Verkehrsraums bei.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium und ausgestattet mit Reflexfolie RA1, RA2 oder RA3, gewährleistet das Verkehrszeichen eine sehr gute Sichtbarkeit bei Tag und Nacht. Die Herstellung erfolgt nach DIN EN 12899-1 und entspricht den aktuellen Vorgaben der StVO. Optional sind widerstandsfähige Schutzfolien sowie verschiedene Lochpläne für eine normgerechte und sichere Montage erhältlich.