Verkehrszeichen Nr. 244.4 Ende einer Fahrradzone
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Verkehrszeichen 244.4 nach StVO
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Ende einer Fahrradzone
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Hebt die Regelungen der Fahrradzone auf
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Hochwertiges Aluminium-Verkehrszeichen
Verkehrszeichen 244.4 nach StVO
Ende einer Fahrradzone
Hebt die Regelungen der Fahrradzone auf
Hochwertiges Aluminium-Verkehrszeichen
Mit dem Verkehrszeichen Nr. 244.4 „Ende einer Fahrradzone“ wird eine ausgewiesene Fahrradzone offiziell beendet. Ab diesem Standort verlieren die besonderen Verkehrsregelungen innerhalb der Zone ihre Gültigkeit. Für alle Verkehrsteilnehmer gelten anschließend wieder die allgemeinen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung oder die Regelungen der nachfolgenden Beschilderung.
Das Schild wird an den Ausfahrten von Fahrradzonen sowie an Übergängen zu regulären Straßen oder anderen Verkehrsbereichen aufgestellt. Es schafft einen eindeutig erkennbaren Abschluss der Zone und informiert Radfahrende, Kraftfahrzeugführer sowie weitere Verkehrsteilnehmer frühzeitig über den Wechsel der Verkehrsführung.
Für den langfristigen Einsatz im öffentlichen Straßenraum wird das Verkehrszeichen aus korrosionsbeständigem Aluminium gefertigt. Es ist als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich und kann je nach Einsatzbereich mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie ausgestattet werden. Optional stehen Anti-Graffiti-, Anti-Sticker- oder Anti-Tau-Schutzfolien zur Verfügung, um die Oberfläche dauerhaft vor Witterung, Verschmutzung und Vandalismus zu schützen.